Strafrecht
Tätigkeit und Beratung im Strafrecht
Wenn Sie eine Beratung oder Vertretung im Strafrecht in Anspruch nehmen wollen, benötige ich in aller Regel die Unterlagen, aus denen sich das Aktenzeichen des zuständigen Gerichts, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ergibt, um mich für Sie als Verteidigerin melden zu können. Sie sollten daher zu einer Besprechung alle Unterlagen, die Sie in dieser Sache haben mitbringen, damit ich schnell für Sie tätig werden kann.
Was Sie beachten sollten !
Grundsätzlich empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrem Anwalt/Anwältin, bevor Sie einer Vorladung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft Folge leisten.
Ich bin für Sie in folgenden Bereichen des Strafrechts tätig:
- Allgemeines Strafrecht ( Betrug, Diebstahl, Körperverletzung etc.)
- Jugendstrafrecht
- Gewaltdelikte
- Kapitalstrafrecht
- Betäubungsmittelstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Untersuchungshaft
- Pflichtverteidigung
- politische Strafverfahren
Wann anwaltliche Hilfe erforderlich sein kann:
- ein Ermittlungsverfahren wurde gegen Sie eingeleitet
- Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
- Festnahme, Untersuchungshaft
- ED- Behandlung, DNA - Abgabe
- überwachung Telekommunikationsmittel
- Vorladung als Zeuge/Zeugin
- Sie sind selbst Opfer einer Straftat geworden
- Ihnen wird eine Anklageschrift/ Strafbefehl zugestellt
- Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, Landgericht, OLG
- Revisionsverfahren
- Haftantritt
- Strafvollzugsrechtliche Probleme
- Bußgeldbescheid/ Ordnungswidrigkeiten
NOTRUFNUMMER
Außerhalb der Bürozeiten
0160 - 995 681 91
BÜROZEITEN:
Montag bis Freitag
10.00 bis 13.00 Uhr
Montag/Dienstag/Donnerstag
15.00 bis 18.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
ADRESSE:
Rechtsanwältin Martina Arndt
Karl-Marx-Straße 71
12043 Berlin
Eingang Fuldastraße 61
Tel. 030.25 29 33 36
Fax 030.25 29 33 38
VOLLMACHT STRAFRECHT:
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